Allgemeine Geschäftsbedingungen Catering
Restaurant Adlermühle Berlin · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Catering-Aufträge, die zwischen dem Restaurant Adlermühle Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") geschlossen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Verbraucherschutzrechts.
§ 2 Vertragsabschluss und Auftragsbestätigung
Anfragen und Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt per E-Mail oder in Textform.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Kapazitäten nicht verfügbar sind oder die Art des Anlasses nicht dem Leistungsangebot entspricht.
Steuerrechtlicher Hinweis: Die Auftragsbestätigung dient gleichzeitig als steuerlicher Beleg für die Bestellung. Für die Finanzamtsprüfung gilt: Der Zeitpunkt der Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Beginn des Leistungsverhältnisses, nicht das Datum einer unverbindlichen Anfrage.
§ 3 Preise, Mehrwertsteuer und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (gem. § 1 PAngV) und gelten einheitlich für Privat- und Firmenkunden; eine gesonderte Nettopreisebene für Firmenkunden besteht nicht. Für Speisen und Catering-Leistungen (Lieferung zubereiteter Speisen, Gänsemanufaktur, Buffets) gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Für Getränke gilt der Regelsteuersatz von 19 %. Die jeweiligen Steuersätze werden im Angebot und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Rechnungen werden nach Leistungserbringung ausgestellt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum. Eine Anzahlung wird nicht erhoben.
Zahlungsmöglichkeiten: Überweisung, EC-Karte, Barzahlung. Bei Firmenkunden ist ausschließlich Überweisung möglich.
Steuerrechtlicher Hinweis: Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG entsteht die Umsatzsteuerpflicht mit Erbringung der Leistung. Für Rechnungsprüfungen durch das Finanzamt: Alle Rechnungen enthalten Pflichtangaben gemäß § 14 Abs. 4 UStG inkl. Steuernummer, Leistungsdatum, Steuersatz und Steuerbetrag.
§ 4 Stornierungsbedingungen
Stornierungen müssen schriftlich (E-Mail oder Brief) erfolgen. Es gelten folgende gestaffelte Stornierungskosten:
- Mehr als 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Kostenfreie Stornierung — keine Gebühren
- 14 bis 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 25 % des vereinbarten Auftragswertes (brutto, inkl. MwSt.)
- 7 bis 13 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Auftragswertes (brutto, inkl. MwSt.)
- Weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 % des vereinbarten Auftragswertes (brutto, inkl. MwSt.)
- Weniger als 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Auftragswertes (brutto, inkl. MwSt.)
Der Auftraggeber ist berechtigt, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Steuerrechtlicher Hinweis: Stornierungsgebühren sind umsatzsteuerpflichtig, soweit sie als Entgelt für eine tatsächlich erbrachte Leistung (Planung, Einkauf, Reservierung von Kapazitäten) zu werten sind. Der Auftragnehmer weist die MwSt. auf der Stornorechnung gesondert aus. Echte Schadensersatzleistungen ohne Leistungscharakter sind nicht umsatzsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Die Abgrenzung erfolgt durch den Auftragnehmer im Einzelfall und wird auf der Rechnung transparent dargestellt.
§ 5 Änderungen des Auftrags
Änderungen der Gästezahl sind bis 5 Werktage vor der Veranstaltung möglich. Bei einer Reduzierung der Gästezahl um mehr als 15 % nach diesem Zeitpunkt behält sich der Auftragnehmer vor, die ursprünglich vereinbarte Gästezahl als Berechnungsgrundlage heranzuziehen, da Wareneinkauf und Personalplanung bereits erfolgt sind.
Menüänderungen sind bis 7 Werktage vor der Veranstaltung möglich, sofern die Verfügbarkeit der Zutaten es erlaubt. Kurzfristige Änderungen können zu Mehrkosten führen, über die der Auftragnehmer vorab informiert.
§ 6 Leistungsumfang Catering
Der genaue Leistungsumfang (Speisen, Getränke, Personal, Auf- und Abbau, Geschirr, Besteck) wird im individuellen Angebot und in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Nicht im Standardangebot enthaltene Zusatzleistungen (z. B. Dekorationen, besondere Ausstattung, Sonderfahrten) werden gesondert berechnet und im Angebot ausgewiesen.
§ 7 Lieferung, Aufbau und Abbau
Lieferungen erfolgen innerhalb Berlins. Liefergebiete außerhalb des S-Bahn-Rings können mit einem Lieferzuschlag verbunden sein, der im Angebot ausgewiesen wird. Lieferzeiten werden verbindlich im Angebot vereinbart. Verzögerungen durch höhere Gewalt (Unfall, extremes Wetter, Straßensperrungen) liegen außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers; der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich.
Auf- und Abbau durch unser Personal werden, sofern vereinbart, im Angebot gesondert kalkuliert. Die Zugänglichkeit des Veranstaltungsortes ist vom Auftraggeber sicherzustellen.
§ 8 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die notwendige Infrastruktur (Strom, fließendes Wasser, sofern vereinbart) zur Verfügung steht. Mehrkosten durch mangelhafte Vorbereitung des Veranstaltungsortes werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bekannte Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten seiner Gäste rechtzeitig (mindestens 5 Werktage vor der Veranstaltung) mitzuteilen.
§ 9 Allergene und Unverträglichkeiten
Der Auftragnehmer gibt auf Anfrage Auskunft über verwendete Zutaten und Allergene gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV / VO (EU) Nr. 1169/2011). Trotz sorgfältiger Zubereitung kann eine vollständige Trennung allergenfreier Speisen in einer Profiküche nicht zu 100 % garantiert werden (Spuren von Allergenen möglich). Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Gäste entsprechend zu informieren.
§ 10 Mindestbestellmenge
Die Mindestbestellmenge für Catering-Aufträge beträgt 10 Personen. Für Aufträge unterhalb dieser Grenze kann ein Mindestmengen-Aufschlag erhoben werden, der im Angebot ausgewiesen wird.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind, in vollem Umfang. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
Für Schäden durch verdorbene Speisen infolge unsachgemäßer Lagerung durch den Auftraggeber nach Übergabe der Speisen haftet der Auftragnehmer nicht. Die Übergabe erfolgt dokumentiert (Lieferschein mit Unterschrift).
Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 12 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die Datenschutzpflichten gemäß DSGVO werden eingehalten. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Steuerrechtlicher Hinweis — Aufbewahrungspflichten: Gemäß § 147 Abgabenordnung (AO) sind alle steuerrelevanten Unterlagen (Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Zahlungsbelege, Lieferscheine) 10 Jahre aufzubewahren. Buchhalterische Grundaufzeichnungen sind ebenfalls für 10 Jahre aufzubewahren. Der Auftragnehmer hält diese Fristen ein. Firmenkunden werden gebeten, ausgestellte Rechnungen entsprechend zu archivieren.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Hinweis für Verbraucher (§ 13 BGB): Bei Catering-Verträgen, die per Telefon, E-Mail oder über die Website (Fernabsatz) abgeschlossen werden, steht Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
Ausschluss des Widerrufsrechts: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Dies gilt für gebuchte Catering-Leistungen zu einem bestimmten Veranstaltungstermin — das Widerrufsrecht ist für solche Buchungen gesetzlich ausgeschlossen.
Stattdessen gelten unsere Stornierungsbedingungen gemäß § 4 dieser AGB.
Steuerrechtlicher Hinweis: Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich die zivilrechtliche Rückabwicklung. Für das Finanzamt gilt: Die Korrektur der Umsatzsteuer bei einem wirksamen Widerruf erfolgt gemäß § 17 UStG im Zeitpunkt der Rückabwicklung.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der allgemeine Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Alle Catering-Rechnungen des Restaurant Adlermühle enthalten vollständige Pflichtangaben gemäß § 14 UStG. Es wird keine Anzahlung erhoben. Stornierungsgebühren werden mit MwSt. ausgewiesen. Alle Belege sollten für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (§ 147 AO) archiviert werden. Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung von Catering-Aufwendungen empfehlen wir, Ihren Steuerberater zu konsultieren.